LSVA 3 neues Erfassungsgerät 2025 - Häufig gestellte Fragen

LSVA 3

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LSVA III – Das neue digitale Erfassungssystem für den Schwerverkehr in der Schweiz

Die Schweiz modernisiert ihr System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Mit dem neuen System LSVA III beginnt eine neue Ära der digitalen Fahrdatenerfassung. Alte Geräte werden ersetzt, neue Anbieter kommen hinzu, und Fahrzeughalterinnen und -halter profitieren von mehr Wahlfreiheit, weniger Aufwand und technischen Verbesserungen. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten allgemeinen Fragen zur Umstellung und zeigt, was sich konkret ändert.

Warum wird das LSVA-System ersetzt

Das bisherige System LSVA II, das mit den sogenannten Emotach-Geräten arbeitet, ist in die Jahre gekommen. Technisch ist es veraltet, der Support wird schwieriger, und die manuelle Datenverarbeitung bringt zusätzlichen Aufwand mit sich. Zudem entspricht es nicht mehr den heutigen Anforderungen an digitale Prozesse und europäische Vernetzung.

Die Schweiz hat sich deshalb entschieden, das System vollständig zu modernisieren. LSVA III soll einfacher, automatisierter und zukunftsfähig sein. Dabei bleiben die gesetzlichen Grundlagen und die Berechnungsparameter der Abgabe unverändert. Die technische Infrastruktur allerdings wird grundlegend erneuert.

Was bringt LSVA III konkret für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter

Im Mittelpunkt der Reform steht das neue digitale Erfassungsgerät, das künftig die Fahrdaten erfasst. Dieses neue Gerät ersetzt das bisherige Emotach-Gerät und wird nicht mehr in einer Werkstatt eingebaut. Es ist so konzipiert, dass Halterinnen und Halter es selbst installieren können. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Ein weiterer Vorteil ist die vollautomatische Datenübertragung. Die monatliche Einsendung der Chipkarten entfällt vollständig. Die gefahrenen Kilometer werden über das Gerät direkt an den gewählten Anbieter übermittelt. Von dort gelangen die Daten elektronisch zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, wo die eigentliche Berechnung der Abgabe erfolgt.

Wie funktioniert die neue Anbieterstruktur

Mit LSVA III wurde der Markt geöffnet. Es gibt künftig nicht mehr nur ein zentrales System, sondern verschiedene Anbieter, zwischen denen die Nutzerinnen und Nutzer wählen können. Je nach Fahrprofil und individuellen Bedürfnissen kann ein passender Anbieter ausgewählt werden.

Die Anbieter werden in drei Gruppen unterteilt:

Erstens die NATRAS AG, welche vom Bund als nationale Grundversorgungsstelle beauftragt wurde. Sie bietet eine kostenlose, standardisierte Lösung zur Fahrdatenerfassung innerhalb der Schweiz. Diese Grundversorgung richtet sich an alle, die eine einfache und gesetzeskonforme Lösung benötigen, ohne zusätzliche Funktionen.

Zweitens gibt es die sogenannten zugelassenen NETS-Anbieter. Diese dürfen ebenfalls Erfassungsdienste innerhalb der Schweiz anbieten, erheben aber in der Regel Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Dazu zählen zum Beispiel Auswertungen, Schnittstellen zu Softwarelösungen oder Kundenserviceangebote.

Drittens gibt es die zugelassenen EETS-Anbieter. EETS steht für European Electronic Toll Service. Diese Anbieter ermöglichen die Erfassung der Fahrdaten nicht nur in der Schweiz, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern. Besonders für international tätige Transportunternehmen ist das ein grosser Vorteil, da sie nur noch ein einziges Gerät für alle Mautsysteme benötigen.

Wie läuft die Umstellung ab

Die Umstellung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst werden die betroffenen Halterinnen und Halter schriftlich vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit kontaktiert. In diesem Schreiben wird erklärt, wie die Registrierung auf dem ePortal des Bundes erfolgt. Diese Registrierung ist einmalig und Voraussetzung, um einen Anbieter zu beauftragen.

Nach der Registrierung können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter den Anbieter wählen, der am besten zu ihrem Fahrprofil passt. Wer überwiegend in der Schweiz unterwegs ist, kann auf die NATRAS AG oder einen anderen NETS-Anbieter setzen. Wer regelmässig ins Ausland fährt, sollte sich für einen EETS-Anbieter entscheiden.

Nach der Beauftragung sendet der gewählte Anbieter das passende Erfassungsgerät. Dieses wird selbstständig eingebaut. Eine Werkstatt ist nicht erforderlich, was besonders kleinen Betrieben entgegenkommt.

Was passiert mit den bisherigen Emotach-Geräten

Die alten Emotach-Geräte sind nicht mit dem neuen System kompatibel. Sie werden vollständig ersetzt. Eine Weiterverwendung ist nicht vorgesehen. Das neue Gerät übernimmt die gleichen Funktionen, ist aber moderner, kleiner und einfacher in der Handhabung.

Dank der Möglichkeit zur Selbstinstallation entfällt nicht nur der Weg in die Werkstatt, sondern auch der zeitliche Aufwand für Termine und Wartezeiten. Die Umstellung ist dadurch unkomplizierter und flexibler gestaltbar.

Wie funktioniert die Datenerfassung im neuen System

Die neuen Geräte erfassen die gefahrenen Kilometer automatisch. Die Daten werden verschlüsselt und elektronisch an den beauftragten Anbieter gesendet. Dieser leitet sie wiederum an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit weiter, wo die Berechnung der Abgabe erfolgt.

Die Chipkarten gehören damit der Vergangenheit an. Es ist keine monatliche Einsendung mehr notwendig. Auch Nachfragen zu fehlerhaften Daten oder Rücksendungen entfallen. Die vollautomatisierte Übermittlung reduziert die Fehlerquote deutlich und erhöht die Zuverlässigkeit des Systems.

Bleibt die Berechnungsgrundlage der LSVA gleich

Trotz technischer Modernisierung ändert sich an der Berechnungsformel der LSVA nichts. Die Abgabe richtet sich weiterhin nach der Anzahl gefahrenen Kilometer, dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse des Fahrzeugs.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt jedoch eine gesetzlich vorgesehene Anpassung in Kraft. Der Bundesrat hat beschlossen, die LSVA um fünf Prozent zu erhöhen. Dieser Schritt ist ein Teuerungsausgleich, der unabhängig von der Systemumstellung erfolgt.

Wie erfolgt die Abrechnung im neuen System

Verfügungen und Rechnungen zur LSVA werden künftig nicht mehr per Post verschickt. Stattdessen stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit alle Dokumente im ePortal zur Verfügung. Fahrzeughalterinnen und -halter können diese dort jederzeit einsehen, herunterladen und für ihre Buchhaltung weiterverwenden.

Die digitale Abwicklung erhöht nicht nur die Effizienz, sondern auch die Transparenz. Alle Informationen sind zentral verfügbar, und die Bearbeitungszeiten werden verkürzt. Das reduziert den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten.

Welche Vorteile bringt LSVA III für Transportunternehmen?

Mit dem neuen System gewinnen Unternehmen an Flexibilität. Sie können sich ein System aussuchen, das optimal zu ihrem Betriebsmodell passt, sei es einfach und kostenlos oder leistungsstark mit vielen Zusatzfunktionen. Zudem profitieren sie von einer deutlichen Reduktion des administrativen Aufwands: Kein Einsenden von Chipkarten mehr, keine Verzögerungen durch Postlaufzeiten, keine manuelle Dateneingabe.

Gerade für international tätige Betriebe ist die Kompatibilität mit EETS ein entscheidender Fortschritt. Statt mehrere Geräte für unterschiedliche Länder zu benötigen, reicht künftig ein einziges Erfassungsgerät für die gesamte Route.

Gibt es auch Nachteile?

Wie bei jeder Umstellung kann es auch im neuen System Anlaufschwierigkeiten geben. Insbesondere kleinere Betriebe müssen sich erst mit der Auswahl und Installation des neuen Systems vertraut machen. Auch die Vielfalt der Anbieter kann zunächst verwirrend wirken.

Dennoch überwiegen die Vorteile klar: Die Umstellung ist langfristig kostensparend, effizient und zukunftssicher. Die freie Wahl des Anbieters ermöglicht individuelle Lösungen, die sich besser an betriebliche Bedürfnisse anpassen lassen als das bisherige Einheitsmodell.

Was kostet die Umstellung?

Für Halterinnen und Halter, die sich für die Grundversorgung über die NATRAS AG entscheiden, ist das Erfassungssystem kostenlos. Wer jedoch zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte oder ein Gerät mit erweiterter Funktionalität bevorzugt, muss mit Gebühren rechnen. Diese sind abhängig vom jeweiligen Anbieter und den gebuchten Services.

Die Grundstruktur des Systems garantiert jedoch, dass niemand zur Nutzung kostenpflichtiger Systeme gezwungen wird. Die kostenlose Basislösung bleibt dauerhaft verfügbar und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

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